Flohmarktordnung
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Auf- und Abbau: Der Verkaufsstand muss selbständig aufgebaut und ausgestattet werden. Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich und unbedigt einzuhalten. Es können keine Tische zur Verfügung gestellt werden. Ein Abbau der Stände vor Veranstaltungsende ist nicht möglich.
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Parkplätze: Das Parken vor dem Eingang ist ausschließlich für die Zeit des Be- und Entladens des Autos zulässig.
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Zeitraum der Veranstaltung: Veranstaltungszeitrahmen: 08:30 bis 12:00 Uhr. Der Aufbau und Zutritt der Verkäufer:innen kann am Veranstaltungstag ab 7:00 Uhr über den Eingang Schulkamp erfolgen. Der Flohmarkt beginnt um 8:30 Uhr. Ein Einlass vor Veranstaltungsbeginn ist für Besucher:innen nicht gestattet.
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Erstattungen: Es werden keine Standgebühren bei Absagen oder Nichterscheinen erstattet.
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Bildaufnahmen: Bei der Veranstaltung werden Fotos gemacht. Diese können veröffentlicht werden.
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Haftung: Wird der Flohmarkt aufgrund von behördlichen Anordnungen, Unwirtschaftlichkeit oder höherer Gewalt abgesagt oder verlegt, werden geleistete Zahlungen auf Wunsch erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere entgangener Gewinn, können nicht geltend gemacht werden.
Durch die Anmeldung als Verkäufer:in, wird die Flohmarktordnung als gelesen und anerkannt bestätigt. - Angebot: Es sind nur private Anbieter zugelassen und es darf keine Neuware angeboten werden.
Lageplan und Stände
Der Flohmarkt findet in den Räumlichkeiten der Grundschule Maschen statt. Zuwegung erfolgt ausschließlich über den Eingang Schulkamp.
Alle Stände dürfen max. 3 m breit sein. Die Tiefe darf einen normalen Tapeziertisch nicht überschreiten. Der Preis je Stand beträgt 12,00 Euro.
Der Flohmarkt beginnt um 8:30 Uhr. Ein Einlass vor Veranstaltungsbeginn ist für Besucher:innen nicht gestattet.